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Wasser
Allgemeines
Die Wasserversorgung
obliegt der Gemeinde Ellerau. Sie ist geregelt in der
Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgung und über die Abgabe von Wasser der
Gemeinde Ellerau vom 25.06.1991 sowie der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen und
Gebühren für die Wasserversorgungsanlage der
Gemeinde Ellerau vom 25.06.1991.
Zum 01.01.2007 hat die
Gemeinde Ellerau die Wasserversorgung den
Kommunalbetrieben Ellerau, die derzeit zu 100% in Besitz
der Gemeinde Ellerau ist, übertragen.
Die Betriebsführung
wurde mit Vertrag vom 28.04.1994 an die Stadtwerke
Quickborn vergeben. Dieser Vertrag ist von den
Kommunalbetrieben Ellerau übernommen
worden.
Die Wasserversorgung wird
über zwei Übergabestellen (Buchenweg und
Stettiner Straße) von den Stadtwerken Quickborn an
die Kommunalbetriebe Ellerau erreicht.
Aktueller
Tarif (neue
Preise ab dem 01.01.2012)
| Der
Wasserpreis beträgt derzeit pro
m³ |
1,35
EURO
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Die aktuellen
Satzungen finden Sie im Ellerauer
Ortsrecht.
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