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Abwasser

Dichtheitsprüfung von privaten
Grundstücksentwässerungsleitungen
DIN 1986 Teil 30 "Entwässerungsanlagen
für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung"
Wie bereits vielfach den Medien zu
entnehmen war, sind die privaten
Grundstücksentwässerungsleitungen bundesweit auf
Dichtheit zu überprüfen.
Zuständig für die Umsetzung der DIN
1986 Teil 30 ist die untere Wasserbehörde des Kreises
Pinneberg.
Weitere Informationen zu diesem
Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises
Pinneberg unter
https://www.kreis-pinneberg.de/dichtheitsprüfung.html
Allgemeines
Die Abwasserentsorgung obliegt der
Gemeinde Ellerau. Sie ist geregelt in der Satzung über die
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ellerau vom 24.11.2005
sowie in der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die
zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde
vom 24.11.2005
Zum 01.01.2007 hat die Gemeinde
Ellerau die Abwasserentsorgung den Kommunalbetrieben
Ellerau, die derzeit zu 100% in Besitz der Gemeinde
Ellerau ist, übertragen.
Die Betriebsführung wurde mit Vertrag
vom 28.04.1994 an die Stadtwerke Quickborn vergeben.
Dieser Vertrag wurde von den Kommunalbetrieben Ellerau
übernommen.
Die Abwasserentsorgung unterteilt
sich in zwei Bereiche, die Schmutzwasserentsorgung und die
Niederschlagswasserentsorgung.
Die Schmutzwasserentsorgung wird über
eine Übergabestelle (Luisenweg) an den
Abwasserzweckverband Südholstein zur weiteren Entsorgung
sichergestellt. Informationen zur
Abwasserbehandlung erhalten sie unter
https://www.azv.sh/wasser-wissen/wasserkreislauf
Das Niederschlagswasser wird über die
Entwässerungseinrichtungen (verrohrte Gräben und diverse
Bäche) zur Versickerung in die Regenrückhaltebecken und
zum Abfluss in die Pinnau geleitet.
Notrufnummern:
0176 – 559 446
87 |
(Wochenende:
Freitag ab 12:00 Uhr – Montag 7:00 Uhr) |
0160 - 581 96
99 |
(Mo - Fr von
16:00 - 22:00 Uhr) |
Aktuelle Tarife
(neue
Preise ab dem 01.01.2019)
Der
Schmutzwasserpreis beträgt pro m³ |
2,54 EURO
bisher 2,47 EURO |
Der
Niederschlagswasserpreis beträgt pro m²
versiegelter angeschlossener Fläche |
0,37 EURO
bisher 0,30 EURO |
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Die aktuellen
Satzungen finden Sie im Ellerauer Ortsrecht. |
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